Eine kleine Zeitreise durch die digitale Welt gefällig?
Oktober 1969:
Entstehung des ARPANET, dem Vorläufer des Internet.
Mitte 1970:
Das Hessische Datenschutzgesetz tritt in Kraft und gilt als das erste Datenschutzgesetz weltweit.
August 1971:
Die erste E-Mail wurde verschickt.
Januar 1975:
Im Januar 1975 stellte die Zeitschrift „Popular Electronics“ den Altair 8800 als Bausatz vor. Er wurde als einfacherer und kompakterer Computer für technisch Interessierte konzipiert.
Januar 1977:
Die erste Version des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird in Deutschland verabschiedet.
August 1981:
Am 12. August 1981 präsentierte IBM den IBM Personal Computer (Modell 5150).
Er war das erste Modell, das eine offene Architektur nutzte und später die Grundlage für die meisten PC legte.
Mitte 1983:
Das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ wurde vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil als Grundrecht abgeleitet.
Das ist das Recht jeder Person, selbst über die Erhebung, Speicherung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen.
Es ist ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist und als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gilt.
November 1983:
Der erste Computervirus wurde vorgestellt.
November 1985:
Die erste Windowsversion (1.0) wurde veröffentlicht.
August 1991:
Die erste Webseite ging online.
April 1993:
Das www (World-Wide-Web) wurde für die Öffentlichkeit freigegeben.
März 2007:
Das Telemediengesetz (TMG) trat in Kraft.
Es regelte die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste in Deutschland und löste dabei frühere Gesetze wie das Teledienstegesetz (TDG) ab.
Mai 2018:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt in der gesamten EU in Kraft und ersetzt ältere Richtlinien.
Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) ergänzt die DSGVO in Deutschland, insbesondere in Bereichen, die die EU-Verordnung offenlässt.
Mai 2024:
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) trat in Kraft.
Das TMG von 2007 wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Mit dem DDG wird das nationale Recht an den Digital Services Act (DSA) der EU angepasst.
Januar 2025:
Das Empfangen von E-Rechnungen wird Pflicht.
Februar 2025:
Die ersten Vorschriften des Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) sind in Kraft getreten.
Juni 2025:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat in Kraft.
Und ein kleiner Blick in die Zukunft:
Januar 2027:
Unternehmen ab 800.000 EUR Vorjahresumsatz müssen B2B-E-Rechnungen versenden.
Darunter dürfen noch sonstigen Rechnungen (Papier, PDF etc.) versendet werden.
EDI-Verfahren dürfen unverändert eingesetzt werden.
Januar 2028:
Allgemeine Verpflichtung zur Ausstellung von B2B-E-Rechnungen.
EDI-Systeme müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.
