In den letzten Jahren hat sich die Administration in der Geschäftswelt extrem geändert. Wo wir vor ein paar Jahren noch mit Karteikarten, Notizzettel und Kugelschreiber ausgekommen sind, arbeiten wir heute mit Computern, Servern, Laptops, Handys und vor allem E-Mail.
Wo man früher den Karteikasten einfach eingeschlossen hat, braucht es heute Firewalls, Virenscanner, Cloud und vieles mehr.
Dadurch haben sich aber auch die Anforderungen an die Verantwortlichen geändert.
Permanent kommen neue Gesetze auf Sie zu und kaum hat man diese verinnerlicht, ändern sie sich auch schon wieder.
Alleine im Jahr 2025 kam auf die Unternehmen erst die Einführung der E-Rechnung zu, dicht gefolgt vom KI-Gesetz und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Mitte des Jahres.
Und alle Gesetze mussten auch sofort umgesetzt werden.
Und gerade im Falle der E-Rechnung kann es bei Mängeln in der Umsetzung im Falle einer Betriebsprüfung zu erheblichen finanziellen Nachteilen kommen.
Und auch im Bereich Datenschutz hat fast jedes Unternehmen dringenden Handlungsbedarf:
Oft glauben Verantwortliche, dass die DSGVO sich nur auf Daten von Kunden oder eine vorhandene Internetpräsenz (Webseite) bezieht.
Aber das ist absolut falsch:
Auch die Daten, die Sie von Mitarbeitern, ehemaligen Mitarbeitern, Bewerbern, Subunternehmen, Freelancern, Partnern usw. erfasst haben, unterliegen der DSGVO!
Und für jeden einzelnen gelten andere Bedingungen.
Da gibt es AV-Verträge, Informations- und Aufbewahrungspflichten, Richtlinien für Beschäftigte und vieles mehr.
Und nicht Ihr IT-Dienstleister ist für den Datenschutz zuständig, sondern Sie als Verantwortliche(r).
Ihr IT-ler oder Systemadministrator kümmert sich um die Datensicherheit, die allerdings nur ein kleiner Teil des Datenschutzes ist.
Kaum ein mittelständisches Unternehmen (KMU) hat heutzutage die nötigen Ressourcen (finanziell und/oder personell), um auf die ständig wachsende und oft wechselnde Gesetzeslage zu reagieren.
Und damit Sie nicht wertvolle interne Ressourcen verschwenden müssen, gibt es „externe“ Dienstleister wie mich.
Diese stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie Ihren Betrieb DSGVO-konform betreiben möchten, wenn Sie Hilfe bei der Umsetzung der E-Rechnung, des BFSG oder HinSchG brauchen.
Sprechen Sie mich einfach an.
Ein gutes Gespräch ist nie umsonst, beim ersten Mal aber auf jeden Fall kostenlos!
